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   BSG, 29.07.1991 - 7 BAr 142/89   

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BSG, 29.07.1991 - 7 BAr 142/89 (https://dejure.org/1991,25932)
BSG, Entscheidung vom 29.07.1991 - 7 BAr 142/89 (https://dejure.org/1991,25932)
BSG, Entscheidung vom 29. Juli 1991 - 7 BAr 142/89 (https://dejure.org/1991,25932)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 17.12.2020 - B 10 ÜG 1/19 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Beigeladener im

    Zwar bleibt trotz der Verbindung jedes der verbundenen Klageverfahren prozessrechtlich selbstständig; daher sind die Prozessvoraussetzungen für jedes Verfahren weiterhin gesondert zu prüfen (BSG Beschluss vom 29.7.1991 - 7 BAr 142/89 - juris RdNr 18 mwN) .
  • BSG, 17.12.2020 - B 10 ÜG 2/19 R

    Anspruch auf Entschädigung immaterieller Nachteile wegen überlanger Dauer des

    Zwar bleibt trotz der Verbindung jedes der verbundenen Klageverfahren prozessrechtlich selbstständig; daher sind die Prozessvoraussetzungen für jedes Verfahren weiterhin gesondert zu prüfen (BSG Beschluss vom 29.7.1991 - 7 BAr 142/89 - juris RdNr 18 mwN) .
  • LSG Hessen, 07.05.2021 - L 5 R 74/17

    Anforderungen an die Bewertung im Bundesgebiet zurückgelegter beitragsfreier und

    Über die Berufungen des Klägers konnte der Senat aufgrund des Verbindungsbeschlusses vom 7. November 2019 gemeinsam verhandeln und entscheiden (§ 153 Abs. 1 i. V. m. § 113 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz ), ohne dass sich hierdurch etwas an der prozessrechtlichen Selbständigkeit der beiden miteinander verbundenen Verfahren änderte (vgl. BSG, Beschluss vom 29. Juli 1991, 7 BAr 142/89 - juris Rdnr. 18).
  • BSG, 09.02.2015 - B 9 V 2/14 BH

    Unzulässigkeit des Wiederaufnahmeverfahrens

    Es erschließt sich zum einen nicht, dass der Kläger entgegen der Ansicht des LSG einen der in § 179 SGG iVm §§ 579, 580 ZPO genannten Wiederaufnahmegründe schlüssig dargelegt haben könnte und deshalb die Verwerfung der Wiederaufnahmeklage durch das LSG verfahrensfehlerhaft sein könnte (vgl BSG Beschluss vom 29.7.1991 - 7 BAr 142/89).
  • BSG, 09.06.1992 - 7 RAr 24/89
    Ebenso blieben wiederholte Versuche des Klägers ohne Erfolg, das mit dem Beschluß des BSG vom 4. September 1979 - 7 BAr 17/79 - rechtskräftig beendete Verfahren gem § 179 Sozialgerichtsgesetz (SGG) wieder aufzunehmen und eine andere, ihm günstigere sachliche Entscheidung über sein Begehren bzgl der Bescheide vom 22. November 1977, 2. März und 13. Juli 1978 beim LSG herbeizuführen; ein Wiederaufnahmegrund hatte sich jeweils nicht ergeben (Urteil des LSG vom 30. Oktober 1980 - L 9 Ar 95/80 -;; Urteil des LSG vom 15. März 1984 - L 9 Ar 122/80 -;, dazu Beschluß des BSG vom 14. Januar 1985 - 7 BH 13/84 -;; Urteil des LSG vom 5. Oktober 1989 - L 9 Ar 85/89 -;, dazu Beschluß des BSG vom 29. Juli 1991 - 7 BAr 142/89 -).
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